Wie Ihnen aus den österreichischen Medien bereits bekannt ist, findet am 26. Mai 2019 die Europawahl statt.
Die wichtigsten Eckdaten haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Wer ist wahlberechtigt?
Zur Teilnahme an der Europawahl 2019 (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie
Termine
Stichtag war der 12.03.2019.
Wahltag ist der 26.05.2019.
Wer am Wahltag aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Wahllokal kommen kann, kann beantragen, dass die fliegende Wahlkommission zu ihm/ihr nach Hause kommt. (Hierfür ist eine Wahlkarte erforderlich!)
Wahllokale und Wahlzeit
ACHTUNG: Für die Europawahl gibt es einen Sprengel, welcher das gesamte Gemeindegebiet umfasst.
Als Wahlort wurde das Gemeindezentrum, bitte die Beschilderung beachten, festgelegt.
Ihre Stimme können Sie von 07.00 – 12.00 Uhr abgeben.
Bitte nehmen Sie zur Wahl Ihre Wählerinformationskarte und Lichtbildausweis mit!
Was kann ich tun wenn ich wählen möchte, aber an diesem Tag verhindert bin?
Wenn Sie an diesem Tag verhindert sind, können Sie eine Wahlkarte beantragen (Briefwahl). Dies ist schriftlich im Internet, per Mail oder mit einem Antrag, welcher der WählerInneninformation angeschlossen ist, bis spätestens 22.05.2019 und mündlich bis spätestens 24.05.2019, 12:00 Uhr möglich.
Im Internet können Sie die Wahlkarte unter www.wahlkartenantrag.at anfordern.
Nähere Informationen zur Europawahl finden Sie zudem unter: https://www.bmi.gv.at/412/Europawahlen/Europawahl_2019/start.aspx
Kundmachungen bzgl. der Wahl finden Sie auch auf der digitalen Amtstafel der Gemeinde Hofstätten an der Raab (www.hofstaetten.at – unter Bürgerservice).