Beiträge, Gebühren und Förderungen für Private

Energie-Förderungen

 

Förderungen von Bund und Land ab sofort abrufbar

 

Das Land Steiermark und der Bund veröffentlichten ihre Förderprogramme für den Umstieg auf erneuerbare Energien. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Das Land Stmk stellt 4 Mio. zur Verfügung, der Bund ganze 155 Mio. Euro!

 

Was wird gefördert?

  • Für die Umstellung von Öl, Kohle oder Gas auf ein klimafreundliches Heizsystem gibt es vom Bund max. € 5.000 („Raus-aus-Öl“-Bonus“) und vom Land Stmk. max. € 3.700.
  • Thermische Solaranlagen werden vom Bund mit max. € 700 gefördert und vom Land Stmk. mit max. € 150/m².
  • Gefördert ebenso die Errichtung von Photovoltaikanlagen. € 250/kWp werden vom Bund zur Verfügung gestellt.
  • Eine attraktive Fördermöglichkeit besteht für die thermische Sanierung: Max. € 9.000 pro Antrag fördert der Bund im Rahmen der Sanierungsoffensive. Vom Land gibt es zusätzlich einen 15 %igen Direktzuschuss oder einen 30%igen Annuitätenzuschuss.

 

Die Landesförderungen sind mit den Bundesförderungen (z.B. Raus aus Öl) kombinierbar. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Lokalen Energieagentur – LEA GmbH unter der Telefonnummer 03152/8575-500 bzw. office@lea.at.

 

BAUABGABE

§ 15 Steiermärkisches Baugesetz
 
Die Bauabgabe errechnet sich aus dem Produkt von Einheitssatz je Quadratmeter und der Bruttogeschoßfläche. Dabei sind Erdgeschosse zur Gänze, die übrigen Geschosse (Keller, Obergeschosse, Dachgeschosse u. dgl.) zur Hälfte zu berechnen.

 

Der Einheitssatz beträgt € 11,40 /m².



Wohnbauförderung bzw. Bauförderung* (Betriebe)

GR-Beschluss vom 23.04.1993 und 31.03.2008


30% der geleisteten Bauabgabe

 

Förderbedingungen:

  • nach termingerechter Einzahlung 
  • nach Abgabe der vollständigen Fertigstellungsanzeige bzw.
  • Erteilung der Benützungsbewilligung. (lt. GR Beschlüssen vom 02.04.1993 und 31.03.2008)

 

Die Formulare "Fertigstellungsanzeige" bzw. "Fertigstellungsanzeige und Ansuchen Benützungsbewilligung" finden Sie unter:

Bürgerservice -> Bau- und Raumordnung

 

  

WASSER

GR-Beschluss vom 18.12.2018

 

einmaliger Wasserleitungsbeitrag:         € 2.000,00 inkl. 10% USt.

jede weitere Wohneinheit:                    € 1.000,00 inkl. 10% USt. 

 

Wasserverbrauchs- u. Wasserzählererhaltungsgebühr

GR-Beschluss vom 15.12.2023

 
  1. Die Wasserverbrauchsgebühr beträgt:     €  2,81 pro m(inkl. 10% USt.)
  2. Die Grundgebühr beträgt:                       €  26,64 jährlich (inkl. 10% USt.)
  3. Die Zählererhaltungsgebühr beträgt pro Jahr für einen

 

Hauswasserzähler

 Nennbelastung    4 m3/h     €   9,19 (inkl. 10% USt.)

 Nennbelastung    10 m3/h   €  16,60 (inkl. 10% USt.)

 Nennbelastung    16 m3/h   €  37,16 (inkl. 10% USt.)

           

 Großwasserzähler

 Nennweite  DN 40      €  130,80 (inkl. 10% USt.)  

 Nennweite  DN 50      €  130,80 (inkl. 10% USt.)

 Nennweite  DN 65      €  135,52 (inkl. 10% USt.)

 Nennweite  DN 80      €  142,04 (inkl. 10% USt.)

 Nennweite  DN 100    €  156,27 (inkl. 10% USt.)

 

Verbundwasserzähler

Nennweite DN 100       €  565,13 (inkl. 10 % USt.)

 

Die aktuelle Verordnung zu Wasserverbrauchs-, Wassergrund- und Wasserzählererhaltungsgebühren finden sie auf der digitalen Amtstafel.

 

KANALISATION

Kanalisationsbeitrag

Die Höhe des Kanalisationsbeitrages bestimmt sich aus dem Produkt von Einheitssatz und der Bruttogeschoßflächen (in m2) eines Gebäudes. Dabei sind Keller- und Dachgeschoße zur Hälfte, die übrigen Geschoße zur Gänze zu berechnen; Nebengebäude, oberirdische Garagen und Wirtschaftsgebäude, die keine Wohnung oder Betriebsstätte enthalten, werden nach der Bruttogeschoßfläche (in m2) des Erdgeschoßes ohne Rücksicht auf die Geschoßanzahl eingerechnet. 

 

Der Einheitssatz wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 17.12.2020, in dem die Kanalabgabenordnung der Gemeinde Hofstätten an der Raab beschlossen wurde, mit € 12,00 inkl. 10% USt. pro m2 festgesetzt. 

 

 

Ergänzungsbeitrag

Bei Zu- und Umbauten von Baulichkeiten ist der ergänzende Kanalisationsbeitrag (Ergängzungsbeitrag) entsprechend der neu gewonnenen Bruttogeschoßfläche zu berechnen.


Ab 01.07.2008 wird der Ergänzungsbeitrag bei Erteilen der Baubewilligung vorgeschrieben.



Kanalbenützungsgebühren ab dem Jahr 2023

GR-Beschluss vom 15.12.2023

 

Kanalbenützungsgebühren für das Jahr 2023:

1 Person bis zum 20. Lebensjahr              € 28,77 jährlich (inkl. 10% USt)= ½ EGW

1 Person ab dem 20. Lebensjahr              € 57,55 jährlich (inkl. 10% USt) = 1 EGW


pro m2 der im Kanalisationsbeitragsbescheid festgestellten Fläche    € 1,44 jährlich


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Kanalabgabenordnung auf der digitalen Amtstafel.

 

MÜLL

GR-Beschluss vom 15.12.2023

  

Grundgebühr

Die Grundgebühr wird in EGW berechnet. 1 EGW =  € 80,99 

Dies setzt sich wie folgt zusammen:

pro Haushalt           € 52,64

pro Person              € 26,72

 

Die Grundgebühr beträgt jährlich:

1.

Haushalt ohne Person

0,65

EGW

=

€ 52,64 

2.

Einpersonenhaushalt 

1

EGW

=

€ 80,99

3.

Zweipersonenhaushalt

1,35

EGW

=

€ 109,34

4.

Dreipersonenhaushalt

1,70

EGW

=

€ 137,68 

5.

Vierpersonenhaushalt  

2,05

EGW

=

€ 166,03

6.

Fünfpersonenhaushalt

2,40

EGW

=

€ 194,38

7.

Sechspersonenhaushalt und mehr   

2,75

EGW

=

€ 222,72

8.

Pro Gewerbebetrieb

1

EGW

=

€ 80,99

9

Volksschule

1

EGW

=

€ 80,99

10.

Kindergarten

1

EGW

=

€ 80,99

11.

Feuerwehr

1

EGW

=

€ 80,99

12.

Gemeindeamt

1

EGW

=

€ 80,99

(alle Beträge sind inkl. 10% USt)

 

 

Variable Gebühr

Die Berechnung der variablen Gebühr erfolgt auf Basis des beigestellten Behältervolumens und der Anzahl der Entleerungen. Als Berechnungsgrundlage werden die Kosten herangezogen, welche durch die tatsächliche Inanspruchnahme der Entsorgungseinrichtung anfallen.

 

Diese betragen für gemischte Siedlungsabfälle (Restmüll) pro Entleerung:

Kunststoffgefäß

120 l

€ 7,93

Kunststoffgefäß

240 l

€ 14,12

Abfallcontainer

1100 l

€ 52,81

Abfallsammelsack oder Windelsack

60 l

€ 5,01

 

4 Mindestentleerungen pro Jahr sind vorgesehen, weitere gewünschte oder erfolgte Entleerungen werden gesondert mit der ersten Quartalsabrechnung des folgenden Jahres in Rechnung gestellt.



Entsorgungsbeiträge 

(Abgabestelle Altstoffsammelzentrum)


Ölfilter je Stück 2,00 €
PKW-Reifen mit u. ohne Felgen je Stück 2,00 €
LKW- u. Traktorreifen je Stück 10,00 €
Altöl   kostenlos
 Ölfass   kostenlos
KFZ - Batterien   kostenlos

 

 

Weitere Informationen gibt es im Altstoffsammelzentrum oder direkt bei
Hrn. Dunkl Manfred, Tel: 0664 - 82 44 908.

 

 

Hier finden Sie die Abfuhrordnung 2023 sowie die Müllabfuhrordnung der Gemeinde Hofstätten an der Raab.

 

HUNDEABGABE (keine USt.)

Abgabe lt. Hundeabgabeordnung vom 19.12.2012

GR-Beschluss vom 04.05.2017

 

Das Steiermärkische Hundeabgabegesetz 2013 (§11) verpflichtet alle Halter eines mehr als 3 Monate alten Hundes, der Gemeinde die Haltung des Hundes binnen 4 Wochen schriftlich zu melden.

 

pro Hund           € 30,00     € 60,00    oder   € 120,00  im Jahr (je nach Voraussetzung)


Bei der Meldung sind Name, Wohnsitz und Geburtsdatum des Halters sowie die Rasse, das Geschlecht, das Geburtsdatum (zumindest Jahr) des Hundes und die Kennnummer (Mikrochip) des gehaltenen Hundes anzugeben. 

 

Der Meldung sind anzuschließen:

  • die Registrierungsnummer der Tierdatenbank
  • Hundekundenachweis und 
  • ein Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung (mind. Deckungssumme € 725.000,-) besteht. 


Unter bestimmten Voraussetzungen kann es zur Abgabenbefreiung (§ 4), Abgabenbegünstigung (§ 5) oder Abgabenerhöhung (§ 6) kommen. Die dazu erforderlichen Unterlagen sind bei der Meldung zusätzlich anzuschließen. Die Anerkennung eines Hundes als Wach-, Nutz- oder Jagdhund sowie die Geltendmachung eines Befreiungs- oder Begünstigungsgrundes nach den §§ 4 und 5 ist spätestens bis zum 28. Februar eines Jahres bei der Gemeinde zu beantragen.

 

Förderungen ab 01. April 2024 *

Folgende Förderungen wurden in der Sitzung vom 15.12.2023 bzw. 29.02.2024 beschossen und gelten ab 01. April 2024

(Seite in Arbeit)

 

Für jede der folgenden Förderungen gibt es ein Antragsformular, welches ausgefüllt in der Gemeinde abgegeben werden muss.

 

Photovoltaik und Stromspeicher

Förderung nur mehr für Stromspeicher!

Speicher: 750 EUR, max. 10 %, die Gesamte Anlage muss Blackout-tauglich sein!

 

 

 

Regenwassernutzung:

Garten: 300 EUR, max. 25 %

Haus: 500 EUR, max. 25 %

 

Förderkriterien:

  • Fotos von der Anlage zur Regenwassernutzun sowie des Umbaus (z.B. Grabungsarbeiten) 
  • Rechnungsvorlage 
  • Nachweis über die Einzahlung
  • Meldung gem. § 21 Stmk. BauG /Genehmigung gem. § 19 bzw. § 20 Stmk. BauG durch die Gemeinde 

 

 

Zusätzlich liegen 2 Leih-KlimaTickets Steiermark im Gemeindeamt auf

(2 EUR/Entlehnungsgebühr, max. 3 Tage am Stück) - Anfragen und Reservierungen im Gemeindeamt unter 03112 / 2634

 


 

Heizkesseltausch

GR Sitzung vom 29.02.2024


Kesseltausch Fossil gegen

  • Biomasse (Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz)
  • Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)

 

Pauschaler Investitionszuschuss: € 500

 

Voraussetzung:

-        Rechtskräftige Bau- und Benützungsbewilligung / rechtm. Bestand

-        Genehmigung der Heizung (Bew. Gem. §19 / 20 Stmk. BauG)

-        Keine anspruchnahme einer Förderung innerhalb der letzten 15 Jahre für Biomasse- und/oder Wärmepumpenzentralheizungen

 

 

Vorzulegende Unterlagen:

-        Ansuchen (Formloses Schreiben)

-        Rechnungen und Zahlungsbelege

-        Foto(s) der Anlage

 

 

Solarthermische Anlagen

(GR Beschluss vom 29.02.2024)

-        Solarthermie zur Warmwasseraufbereitung     € 35 / m2Bruttokollektorfläche, max. 500 EUR

-        Solarthermie zur Raumbeheizung und
Warmwasseraufbereitung                                € 75 / m2 Bruttokollektorflächen, max. max. 300 EUR

 

Voraussetzungen

-        Rechtskräftige Bau- und Benützungsbewilligung / rechtm. Bestand

-        Bewilligung gem. Stmk BauG

-        Keine anspruchnahme einer Förderung innerhalb der letzten 15 Jahre für dieselbe Förderung

 

Vorzulegende Unterlagen:

-        Ansuchen in schriftlicher Form

-        Rechnungen und Zahlungsbelege

-        Fotos der gesamten Anlage, die auch den Anlagenstandort zeigen

 

 

 

Gebäudesanierung

(GR Beschluss vom 29.02.2024)

 

-        Dämmung der Außenwand (Fassade)              5% der förderfähigen Kosten, max. 500 EUR

-        Dämmung der obersten Geschoßdecke           5% der förderfähigen Kosten, max. 300 EUR

-        Dämmung der untersten Geschoßdecke          5% der förderfähigen Kosten, max. 200 EUR

-        Tausch von Fenstern und/oder Türen              5% der förderfähigen Kosten, max. 500 EUR

 

Voraussetzungen

-        Rechtskräftige Bau- und Benützungsbewilligung / rechtm. Bestand

-        Gebäude nachweislich 30 Jahre alt

-        Keine anspruchnahme einer Förderung innerhalb der letzten 15 Jahre für dieselbe Förderung

 

Vorzulegende Unterlagen:

-        Ansuchen in schriftlicher Form

-        Rechnungen und Zahlungsbelege

-        Fotos der Maßnahmen (Vor-, während und nach der Umsetzung der Maßnahmen



ENTSIEGELUNG von befestigten Flächen

(GR Beschluss vom 29.02.2024)

 

Förderhöhe: 25 % der der förderfähigen Kosten, max. 500 €

 

Förderfähige Kosten:

  • Entsiegelung durch einen Fachbetrieb
  • Maschinen- bzw. Geräteleihe
  • Entsorgung des Abbruchmaterials

 

Eigenleistungen sind nicht förderfähig!

 

Förderkriterien

-        vorherige Abstimmung mit Bauamt

-        Mindestens 50 m2 Entsiegelungsfläche

-        Entsiegelte Fläche muss 10 Jahre entsiegelt bleiben (Rückzahlung)

-        Abbruchmaterial muss fachgerecht entsorgt werden.

 

Vorzulegende Unterlagen:

-        Ansuchen (Formloses Schreiben)

-        Rechnungen und Zahlungsbelege

-        Foto(s) der Anlage

 

Formular folgt

 

 

 

Mobilität  - Ticket öffentlicher Verkehr (Klimaticket)

(GR Beschluss vom 29.02.2024)

 

 

-        KlimaTicket Steiermark Classic            69 EUR

-        KlimaTicket Ö Classic                           96 EUR

-        Top-Ticket Schüler:innen/Lehrlinge      25 % der Ticketkosten

-        Top-Ticket Studierende                          25 % der Ticketkosten

 

Voraussetzungen

-        Bezuschussung durch andere Stelle (z.B. Arbeitgeber): Förderung max. bis zum verbl. Selbstkostenanteil.

-        Ein Ticket kann nur einmalig pro Person und pro Jahr gefördert werden.
          AUSNAHME: TOP-Ticktet Studierende – jeweils pro Person einmal pro Semester

 

Abwicklung und Vorzulegende Unterlagen:

-        Das Ansuchen um Förderung des Kaufs eines KlimaTickets Steiermark oder Ö Classic kann frühestens im letzten Monat der Gültigkeit des Tickets erfolgen.                         (Ticketgültigkeit: frühestens ab 01.01.2024)

-        Das Ansuchen um Förderung des Kaufs eines Top-Tickets Schüler:innen/Lehrlinge oder Studierende kann unmittelbar nach dem Kauf dieses erfolgen

-        Ansuchen in schriftlicher Form mit folgenden Beilagen:

  • Rechnung bzw. Zahlungsbeleg
  • Nachweis über etwaige Bezuschussung des Tickets durch andere Stelle
  • Fotos von Vorder- und Rückseite des Tickets

 

  

SONSTIGE FÖRDERUNGEN*


Zuschuss für Müll- und Kanalgebühr

GR-Beschluss vom 11.12.2008


Für Personen, die einen Nachweis über Rezeptgebührenbefreiung oder Rundfunkgebührenbefreiung über das betreffende Jahr einbringen.

 

Für Kanal und Müll jeweils € 20,- pro Jahr

 

  

Zuschuss für Kinder

GR-Beschluss vom 10.12.2015

 

für schulpflichtige Kinder (6 - 15 Jahre) einmal jährlich € 50,00 pro Kind

 

 

Familienförderung

GR-Beschluss vom 01.07.2013

 

Anlässlich der Geburt eines Kindes bekommen die Eltern einen gut gefüllten Hofstätten/Raab-Einkaufskorb im Wert von € 50,00

 

Von 0 bis zum 1. Lebensjahr 10 Abfallsammelsäcke/Jahr gratis
Vom 1. bis zum 2. Lebensjahr 10 Abfallsammelsäcke/Jahr gratis

 

 

Fahrsicherheitstraining

GR-Beschluss vom 26.11.2013

€ 100,- Zuschuss pro Kurs für jeden Teilnehmer bei Rechnungsvorlage



Musikschule

50%  der Kosten bei Rechnungvorlage

 

 

Schwimmkurs

€ 10,- pro Kind bei Rechnungsvorlage

 

 

Stellungspflichtige

GR-Beschluss vom 07.11.2019

Stellungspflichtige mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hofstätten/Raab bekommen einen Fahrtkostenschuss in Höhe von € 20,00.

Die Stellungspflichtigen werden schriftlich verständigt und müssen das Geld persönlich im Gemeindeamt abholen. Die Abholungsfrist beträgt 3 Monate ab Aussendungsdatum.



Badesaisonkartenförderung

GR Beschluss vom 11.06.2015

 

25% der Kosten für Kinder-/Jugendlichesaisonkarten und Familiensaisonkarte

  • für das Wellenbad Gleisdorf, 
  • die Freizeit und Badeanlage Siniwelt (Sinabelkirchen) und 
  • das Erlebnisfreibad Markt Hartmannsdorf 

werden einmalig pro Badesaison übernommen.

 

Es wird nur eine Familienkarte gefördert.


 

Elektromobilität (Fahrrad, Moped, Kraftfahrzeug)

 

Seitens Landes Steiermark gibt es eine Förderung von Fahrsicherheitstrainings mit den E-Bike für alle Steirerinnen und Steirer.

Näheres unter: https://www.verkehr.steiermark.at/cms/beitrag/12841976/31717860/

  

 

Biomasse - Nahwärmeanlage

GR-Beschluss vom 25.09.2014


€ 250,-- bei Anschluss an eine Biomasse - Nahwärmeanlage


Voraussetzung:

  • Eigene Hausnummer
  • keine gewerbliche Anlage
  • Besichtigung durch Gemeindearbeiter

 

Förderkriterien:

  • Genehmigung/Baufreistellung durch die Gemeinde (nähere Informationen zu den beizubringenden Unterlagen erhalten Sie im Bauamt)
  • Rechnungsvorlage

 

 

RAUS AUS ÖL UND SANIERUNGSOFFENSIVE 2020

Die Förderungsaktion „raus aus Öl“ wird auch 2020 fortgesetzt. Dadurch soll Betrieben und Privaten den Umstieg von fossil betriebener Raumheizung auf ein nachhaltiges Heizungssystem erleichtern.

Für die Förderungsaktion „raus aus Öl“, stehen 100 Millionen Euro für den Kesseltausch und die Förderungsaktion „raus aus Öl“ zur Verfügung.

Angesichts der aktuellen Lage werden lediglich Vereinfachungen im Bereich der Antragstellung geplant. Somit können auch Leistungen, die ab dem 1.1.2020 erbracht wurden, zur Förderung eingereicht werden.

Informationen erhalten Sie zeitnah über weitere Details zur Förderung auf unserer Webseite http://www.innovationszentrum-weiz.at/ als auch unter www.umweltfoerderung.at

 

 


Wohnhaus Einzelsanierung

GR-Beschluss vom 18.12.2014

 

€ 40,- pro Wohnraumfenster-/Türöffnung

jedoch mit max. € 700,- pro Wohnhaus begrenzt - bei Rechnungsvorlage

 

 

Dämmung oberste Geschoßdecke

GR-Beschluss vom 18.12.2018


€ 200,- bei Vorlage der Rechnung unter Angabe der Dämmstärke inkl. Fotos



Asphaltierung von privaten Hauszufahrten

GR-Beschluss vom 20.11.2014 und 11.06.2015


Unter Berücksichtigung folgender Punkte wird eine Förderung von 25 % (jedoch max. 3.500 €) der Kosten bei Rechnungsvorlage ausbezahlt:

  • bis zu 4 m Breite, sofern nicht von der Gemeinde etwas anderes vorgeschrieben wurde
  • keine Pflasterungen oder Versetzten von Randleisten
  • keine überdeckten Abstellflächen und Parkplätze, nur Hauszufahrten
  • bei neuen Wegen muss ein ordnungsgemäßer Unterbau hergestellt werden
  • es müssen marktübliche Preise lt. Angebote für Asphaltierungen der Gemeindestraßen sein
  • die Förderung wird nur einmal pro Hausnummer ausbezahlt

 

 

Rückstauklappe bzw. Froschklappe

GR-Beschluss vom 15.10.2009


€ 150,-- bei Rechnungsvorlage

 

 

Förderung Kanal


Voraussetzung für eine 30 %-ige Förderung bei Wohnhäusern:
Die Errichtung eines Hausanschlusses, wo der Kanalausbau bereits beendet ist.

  • Herstellung des Hausanschlussschachtes durch den Grundeigentümer nach den Richtlinien des AWV Gleisdorfer Becken.
  • Vorlage der Rechnung.
  • Termingerechte Bezahlung des Kanalisationsbeitrages.

 

 

* Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderungen der Gemeinde Hofstätten an der Raab.

 
 

Gastronomie

Rasthaus "Zum Dokl"


8200 Hofstätten 113

Tel.: 03112/5900-0

E-Mail: office@dokl.at

Homepage: https://www.dokl.at/

 

Direktvermarkter

Wallner Manfred
8200 Hofstätten 22
Tel: 03112 - 4565

Gewerbe & Industrie

PENDL Andrea Renate
Massagen
8200 Wetzawinkel 16
Tel: 0664 - 333 62 76