Gemeinderatswahl 2020


 

Stichtag:                                             06. Jänner 2020

Auflage Wählerverzeichnis:         27. Jänner 2020 – 31. Jänner 2020

Vorgezogener Wahltag:                 13. März 2020

Wahltag:                                            22. März 2020

 

 

 

Wer ist wahlberechtigt?

 

Wahlberechtigt sind alle Frauen und Männer, die

-          am Wahltag (22.03.2020) das 16. Lebensjahr vollendet haben

-          am Stichtag (06.01.2020) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen

-          oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen

-          vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und

-          in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben.

 

An der Gemeinderatswahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen WählerInnenverzeichnis der Gemeinde enthalten sind.

 

 

 

Termine

 

Der vorgezogene Wahltermin ist der 13. März 2020.
An diesem Tag können Sie von 17:00 - 19:00 Uhr im Gemeindeamt Hofstätten an der Raab (Pirching 80) ihre Stimme abgeben.

(Wahlkarten werden an diesem Termin NICHT entgegengenommen.)

 

 

Der Wahltag ist der 22. März 2020
An diesem Tag kann von 07:00 - 12:00 Uhr in Ihrem Wahllokal (Gemeindezentrum Hofstätten an der Raab, Pirching 80) gewählt werden.


Wahllokale am Wahltag:

Sprengel 1: Wünschendorf, Gemeindezentrum, Pirching 80, Raum-Nr.: 136

Sprengel 2: Wetzawinkel, Gemeindezentrum, Pirching 80, Raum-Nr.: 137

Sprengel 3: Hofstätten, Gemeindezentrum, Pirching 80, Raum-Nr.: 138

Sprengel 4: Pirching, Gemeindezentrum, Pirching 80, Raum-Nr.: 139

 

 

 

Was kann ich tun, wenn ich wählen möchte, aber am Wahltag verhindert bin?

 

Wenn Sie am Wahltag verhindert sind, können Sie entweder

-          am vorgezogenen Wahltermin (13. März 2020) wählen oder

-          eine Wahlkarte beantragen.

 

 

 

Wählen mit Wahlkarte

 

Wahlberechtigte Personen, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, können eine Wahlkarte beantragen.

 

Eine Wahlkarte darf nur über Antrag ausgestellt werden.

 

Wo kann die Wahlkarte beantragt werden?

Sie können die Wahlkarte bei der Gemeinde in deren WählerInnenverzeichnis Sie eingetragen sind ab dem Tag der Wahlausschreibung beantragen.

-           mündlich/persönlich > bis spätestens Freitag, den 20. März 2020, 12:00 Uhr

-          schriftlich (Antragskarte, welche der WählerInneninformation angeschlossen ist;

            www.wahlkartenantrag.at, E-Mail an: gradwohl@hofstaetten-raab.gv.at)

           > bis spätestens Mittwoch, den 18. März 2020, 24:00 Uhr

            (Wenn die Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin bevollmächtigte Person möglich

            ist – auch bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr.)

 

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Bei der mündlichen Antragstellung ist die Identität durch ein Dokument nachzuweisen!

 

Wie ist die Stimmabgabe mit Wahlkarte möglich?

-          vor einer Wahlbehörde (in jedem Wahllokal innerhalb der Gemeinde)

-          beim Besuch durch eine besondere „fliegende“ Wahlbehörde (über eigenen Antrag)

-          mittels Briefwahl (ohne Beisein einer Wahlbehörde) vom In- oder Ausland aus.

 

Wann wird die Wahlkarte von der Gemeinde ausgestellt?

Die Ausstellung von Wahlkarten kann erfolgen, sobald die amtlichen Stimmzettel zur Verfügung stehen, dies ist etwa 2 Wochen vor der Wahl.

 

 



Datum: Sonntag, 01.03.2020
zur Listenansicht
 
 

Gastronomie

Casino JOKER´S im "Büro Tower"

Wünschendorf 25

Öffnungszeiten: Mo-So, 10 Uhr - 04 Uhr

Direktvermarkter

Fam. Resch
8200 Pirching 29
Tel: 03112 - 3855 - 55

Gewerbe & Industrie

BROTTRAGER Rosa
TCM - ganzheitliche Ernährungsberatung
8200 Wünschendorf 172
Tel: 03112 - 4179
Mobil: 0664 - 41 48 733