Gemeinderatswahl 2020


Wahltag: Sonntag, 28. Juni 2020

Wahlzeit: 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Stichtag: 06.01.2020

 

 

Als Ersatz für den Wahltag wurde Sonntag, der 28. Juni 2020, festgelegt.

Alle Stimmen, die am vorgezogenen Wahltag oder mittels Wahlkarte abgegeben wurden, behalten ihre Gültigkeit!

 

Wir bitten alle Personen, die am Ersatz-Wahltag ins Wahllokal kommen, einen Mund-Nasen-Schutz und ein eigenes Schreibmaterial mitzubringen.

 

Wahlkarten können ab sofort wieder beantragt werden. Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten sind 

- bis 24. Juni 2020 schriftlich oder mündlich

- bis 26. Juni 2020, 12:00 Uhr mündlich

möglich. Eine telefonische Beantragung von Wahlkarten ist nicht zulässig.

 

 

EMPFEHLUNGEN FÜR WÄHLERINNEN UND WÄHLER

  • Mund-Nasen-Schutz tragen:

Vor Eintritt in das Gebäude des Wahllokales und während des gesamten Aufenthaltes darin soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Neben der Verwendung eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes ist auch das Tragen eines Gesichtsvisiers möglich. Erst nach Verlassen des Gebäudes (nicht des Wahllokales) kann der Mund-Nasen-Schutz wieder abgenommen werden.

 

  •  Ansammlungen vermeiden und Abstand halten:

Vor und in dem Wahllokal sind Ansammlungen zu vermeiden und eine dauerhafte Distanz von einem Meter zwischen sich und einer anderen Person einzuhalten. 

 

  • Handhygiene

Die Hände sollen bei Betreten des Wahllokales mit den bereitgestellten Mitteln desinfiziert werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Behälter - sofern möglich - mit dem Ellenbogen bedient wird und das Desinfektionsmittel zumindest 30 Sekunden auf den Händen verteilt wird. 

 

  • Atemhygiene

Beim Husten oder Niesen sind Mund und Nase mit gebeugtem Ellenbogen oder einem Papiertaschentusch bedeckt zu halten und dieses dann sofort zu entsorgen.

 

  • Vorlage des Lichtbildausweises/der amtlichen Urkunde

Es wird empfohlen, den amtlichen Lichtbildausweis bzw. die amtliche Urkune zur Identitätsfeststellung so bereitzuhalten, dass ein Kontakt mit dem Wahlbehördenmitglied vermieden werden kann (z.B. Aufschlagen der entsprechenden Seite im Reisepass).

 

  • Eigenes Schreibmaterial

Es ist aus hygienischen Gründen vorgesehen, dass zur Stimmabgabe ein eigenes Schreibgerät mitzubringen ist. Sollte ein solches Schreibgerät nicht mitgebracht werden, wird im Wahllokal ein Einwegschreibgerät zur Verfügung gestellt. 

 

  • Sofortiges Verlassen des Wahllokals

Sobald die Stimme abgegeben und das Wahlkuvert in die Wahlurne geworfen wurde, ist das Wahllokal sofort zu verlassen. Es wird empfohlen, auch das Gebäude des Wahllokales unmittelbar zu verlassen.

 



Datum: Sonntag, 28.06.2020
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