Mit Inkrafttreten dieser Verordnung sind Brauchtumsfeuer in der ursprünglichen Form wieder gestattet.
- Sonnwendfeuer (21. Juni 2020); da der 21. Juni 2020 auf einen Sonntag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am vorhergehenden Samstag, den 20. Juni 2020, zulässig;
- Feuer im Rahmen regionaler Bräuche, die das Abheizen eines Feuers beinhalten, wenn sie auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem Brauchtumshintergrund verweisen können (diese Feuer sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen!).
https://www.abfallwirtschaft.steiermark.at/cms/beitrag/10036015/46583/
Datum:
Freitag, 12.06.2020