Liebe GemeindebügerInnen,
Lt. Land Steiermark ist es heuer grundsätzlich nicht verboten Brauchtumsfeuer insbesondere ein Osterfeuer zu entzünden.
Es wird jedoch auf die COVID Maßnahmenverordnung hingewiesen bzw. ist diese Einzuhalten.
Das Osterfeuer darf am Karsamstag, 03.04.2021 von 15.00 Uhr bis Ostersonntag, 03.00 Uhr, abgehalten werden, sofern nur Personen aus einem Haushalt anwesend sind.
Ansonsten dürfen max. 2 Haushalte, bestehend aus max. 4 Erwachsene Personen und deren max. 6 aufsichtspflichtige Kinder bis max. 20 Uhr dem Osterfeuer beiwohnen.
Anbei zur Aussendung des AWV Weiz:
https://www.abfallwirtschaft.steiermark.at/.../100.../46583/
Zudem hat der Umweltausschuss in der Gemeindezeitung einen Artikel über das Entzünden von Brauchtumsfeuer verfasst.
Diese sollte in den nächsten Tagen bei Ihnen Zuhause sein!