Ökoförderung Land Steiermark - Verlängerung der Umsetzungsfrist auf 18 Monate


Liebe GemeindebürgerInnen,

 

mit dem Ziel, den BürgerInnen die Förderung für den geplanten Heizungstausch auch unter den derzeit erschwerten Bedingungen zur Verfügung stellen zu können, wurde die Umsetzungsfrist auf 18 Monate verlängert.

 

Dies heißt, die Umsetzungsfrist gemäß den Förderungsrichtlinien des Landes Steiermark „Heizungstausch und solarthermische Anlagen“ gültig vom

01. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021 und vom

01. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2022

wird rückwirkend auf 18 Monate erhöht.

 

Alle sonstigen Bestimmungen der jeweiligen Förderungsrichtlinien bleiben unverändert aufrecht.

 

Weitere Informationen zu den Förderungen finden Sie auf der Homepage

https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12838405/164947118/

 



Datum: Samstag, 07.05.2022
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